Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Annahme
1.1. AMBROSIUS Objekteinrichtung erbringt Lieferungen von Produkten und Leistungen zu nachstehenden Bedingungen.
1.2. Spezielle Projektbeschreibungen und Projektziele bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung.
2. Preise
2.1. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung, wenn nicht anders
vereinbart.
2.2. Maßgebend sind die Preise des Angebotes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. AMBROSIUS Objekteinrichtung behält sich vor, Vorauszahlungen
zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
3.2. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
3.3. Stornierung von Aufträgen ist innerhalb von 5 Tagen nach Erteilung des Auftrages mit einer Gebühr von 10% des Nettoauftragswertes möglich. Ausgenommen Aufträge aus dem
Schnelllieferprogramm.
4. Lieferung
4.1. Von AMBROSIUS Objekteinrichtung genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur dann verbindlich, wenn Sie
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von AMBROSIUS Objekteinrichtung nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung
oder Leistung von erheblichen Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei AMBROSIUS Objekteinrichtung-Lieferanten und/oder deren Unterlieferanten.
4.3. AMBROSIUS Objekteinrichtung ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
4.4. Bei Annahmeverzug verlangt AMBROSIUS Objekteinrichtung Lagergeld je angefangenen Kalendermonat.
5. Montage
5.1. Die Montage durch AMBROSIUS Objekteinrichtung erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger
Vereinbarung.
6. Dienstleistung / Projektierung / Beratung beim
Dienstleistungsnehmer
6.1. AMBROSIUS Objekteinrichtung erstellt Raum- und Büroeinrichtungskonzepte und Projektierungen nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Für Konzeption und Projektierung bzw. Stücklistenerstellung erhebt AMBROSIUS Objekteinrichtung eine Gebühr in Höhe von 5 % Nettoangebotswert vor Abruf des Rabattes. Mit der Übergabe der
Projektierungszeichnung und /oder des Angebotes wird dieser Betrag nach Ablauf der Angebotsfrist fällig. Bei Auftragserteilung können diese Kosten ganz oder teilweise gutgeschrieben werden.
6.3. Für Beratungsleistungen, Aufmaße, Musterstellungen u.ä. - außerhalb unseres Geschäftssitzes- berechnet AMBROSIUS Objekteinrichtung die Anfahrt zum Dienstleistungsnehmer sowie ein
Honorar nach HOAI. Bei Auftragserteilung können diese Kosten ganz oder teilweise gutgeschrieben werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. AMBROSIUS Objekteinrichtung behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich AMBROSIUS Objekteinrichtung das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
entstandenen Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von AMBROSIUS Objekteinrichtung in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist.
7.2. AMBROSIUS Objekteinrichtung ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
7.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für AMBROSIUS Objekteinrichtung zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige
Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an AMBROSIUS Objekteinrichtung ab. AMBROSIUS
Objekteinrichtung nimmt die Abtretung an.
7.4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an AMBROSIUS Objekteinrichtung ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt.
Auf Verlangen von AMBROSIUS Objekteinrichtung hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. AMBROSIUS Objekteinrichtung ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner
offenzulegen.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist AMBROSIUS Objekteinrichtung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind.
7.6. Bei einem Rücknahmerecht von AMBROSIUS Objekteinrichtung gemäß Abs. 5 ist AMBROSIUS Objekteinrichtung berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der
Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigen Mitarbeiter von AMBROSIUS Objekteinrichtung den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit- auch ohne vorherige Anmeldung - zu
gestatten.
7.7. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabe verlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungwert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1. AMBROSIUS Objekteinrichtung behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen.
8.2. Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. AMBROSIUS Objekteinrichtung können nach Eingang dieser Mängelrüge nach
eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Mängelbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht.
8.3. Solange AMBROSIUS Objekteinrichtung die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das
Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
8.4. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von AMBROSIUS Objekteinrichtung geändert oder benutzt wurden entfällt.
9. Haftung
9.1. AMBROSIUS Objekteinrichtung haftet für Schäden, einschließlich aus Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und
außervertraglicher Haftung nur, wenn ein Schaden
1. durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder
2. durch die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht wurde.
9.2. AMBROSIUS Objekteinrichtung haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
10. Sonstiges
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Siegburg
Siegburg, 01.08.2008
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